Ausbildung

Ausbildung_Der-Jaegerschlag-fuer-die-Jungjaeger
Ausbildung_Fallenjagdkurs
Ausbildung_Gruppenfoto-des-Kurses-2018-19
previous arrow
next arrow

Ausbildungskurs zur Jägerprüfung

Der neue Kurs 2023/24 des Jagd-Clubs Bad Nauheim hat bereits begonnen.

Jagdrecht

Wer sich dafür interessiert, Jägerin bzw. Jäger zu werden, der wird wissen, dass das keine Entscheidung wie für ein beliebiges Hobby oder eine Sportart ist. Wer jagen will, muss sich in einem genau definierten gesetzlichen Rahmen bewegen und die erforderlichen Kompetenzen dazu erwerben und in einer Prüfung nachweisen.

Schon im ersten Paragrafen des Bundesjagdgesetzes wird betont, dass zur Jagd auch immer die Pflicht zur Hege gehört. Das Hessische Jagdgesetz macht hier schon gleich am Anfang in § 1 konkretere Angaben:

  • Tiere und Pflanzen im jeweiligen Naturraum haben Jäger zu erhalten und bedrohte Arten zu schützen.
  • Den Lebensraum des Wildes haben Jäger zu fördern und zu schützen.
  • Jäger haben Wild artgerecht zu hegen und weidgerecht zu bejagen, ohne dass dem Wild vermeidbare Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
  • Die Wildbestände müssen von den Jägern den Möglichkeiten und der Leistungsfähigkeit des Naturraums angepasst werden.
  • Diese Ziele sollen Jägerinnen und Jäger möglichst weitgehend in eigener Verantwortung verwirklichen.

Eins wird damit von Anfang an deutlich: Wer in der heutigen Zeit jagen will, der muss auch bereit sein, zu hegen und diese Verantwortung für Tiere, Pflanzen, Lebensräume und Natur zu übernehmen. Ohne diese Grundvoraussetzung im Blick zu haben, sollte sich niemand zum Ablegen der Jägerprüfung entscheiden.

Jägerprüfung
Wer Jägerin oder Jäger werden möchte, der muss vorher an einem anerkannten Lehrgang teilgenommen und die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben. Dazu müssen verständlicherweise vielfältige theoretische und praktische Kenntnisse und Befähigungen in mehreren Bereichen nachgewiesen werden, da mit dem Bestehen der Prüfung schließlich auch das Privileg zum Führen einer Waffe und zum Töten von Wirbeltieren ohne Betäubung einhergeht.

In Hessen werden im Frühjahr und im Herbst die Jägerprüfungen auf der Grundlage der Hessischen Jagdverordnung von ehrenamtlich tätigen Jägerprüfungsausschüssen im staatlichen Auftrag durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil und aus der Schießprüfung. Dabei wird in den vier Sachgebieten Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffen und Recht geprüft. Die möglichen Fragen und Antworten der schriftlichen Prüfung können auf den Internetseiten der Oberen Jagdbehörde beim Regierungspräsidium Kassel eingesehen und heruntergeladen werden.

Ausbildung

Seit mehr als einem halben Jahrhundert führt der Jagd-Club Bad Nauheim anerkannte Ausbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung durch. Ein erfahrenes und engagiertes Ausbildungsteam steht dabei während der gesamten Kursdauer zur Verfügung und orientiert sich konsequent an dem ministeriell genehmigten Ausbildungsrahmenplan.

Die Ausbilder/innen des Jagd-Clubs Bad Nauheim sind äußerst engagiert bei der Sache und freuen sich, Jagdwissen und vor allem -praxis in sehr persönlicher Form zu vermitteln.

Der Kurs (Beginn Mitte Mai) kostet 1200 € und ist angelegt auf ein, nach Wunsch auch zwei Ausbildungsjahre. Wer sich vom Wissen fit genug fühlt, kann nach einem Jahr Ausbildung zur Prüfung im April des Folgejahres antreten, was die meisten Kursteilnehmer auch tun.

Wer nach einem Jahr Ausbildung die Prüfung (schriftliche, mündliche und praktische Prüfung sowie Schießprüfung) in ihrer Gänze nicht besteht, kann an den halbjährlich stattfindenden Nachprüfungen teilnehmen und unseren Kurs weiterhin kostenlos besuchen. Bereits bestandene Prüfungsteile bleiben erhalten.

Regelmäßig werden zweimal in der Woche an verschiedenen Abenden Unterricht in etwa 20 verschiedenen Fächern angeboten. Pausen geben nur die Schulferien vor.

Einige Unterrichtseinheiten werden auch am Wochenende angeboten wie Hundeausbildung, Exkursionen in Natur- und Tierschutz, Revierpraxis oder Schießausbildung.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist eine gewisse Mindeststundenzahl erforderlich. Das heißt, laut Berufsbildungsgesetz (in erweiterter Form) behält es sich die Ausbildungsleitung vor, Kursteilnehmer, die zu viele Abende des zu vermittelnden Frontalunterrichts versäumt haben, nicht zur Jägerprüfung anzumelden. Eine Kostenrückerstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.

Es empfiehlt sich Internetzugang für die Lern-Dropbox.

Fragen zum Ausbildungsfach Waffenkunde/Waffenrecht und praktische Waffenhandhabung sowie zu den Kosten für Munition, Schießstand- und Prüfungsgebühr werden am Infoabend ausführlich besprochen.

Am Einführungsabend wird für jeden Kursteilnehmer/in eine zwingend erforderliche Jagdhaftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung ist für die Teilnehmer kostenlos und wird vom Jagd-Club Bad Nauheim übernommen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Meine Email-Adresse lautet:

patifipsneubert[at]gmail.com